Solar-Carports

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Rede zum TOP 5 „Solar-Carports“ in der 12. Kreistagssitzung am 17.10.2022, gehalten von Dr. Jan Marien,  Fraktionsmitglied Bündnis 90/ Die Grünen, Mitglied des Kreistages.

 

Sehr geehrter Herr Kreistagsvorsitzender,
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zunächst einmal möchte ich mich bei der CDU Fraktion ganz herzlich für die Einbringung ihres Antrages „Solar-Carports“ ganz herzlich bedanken, wenngleich ich die in Ihrer Begründung enthaltene Begeisterung für Stellplätze so nicht teile.

Sie haben völlig recht, wenn Sie ausführen, dass PV einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung Deutschlands beitragen soll. Sie zitieren auch völlig zurecht die Ausbauziele, auf die sich die Bundesregierung in ihrem KOA-Vertrag geeinigt hat.

Lassen Sie uns Sie uns ganz kurz einen Blick auf die aktuellen Zahlen werfen: Laut dem Report des Bundeverbandes Solarwirtschaft e.V. beträgt die Ende 2021 installierte Peakleistung an Solaranlagen 59 GW. Der Zubau im Jahr 2021 betrug 5.2 GWp, in den ersten 6 Monaten des Jahres 2022 wurden 2.6 GWp zugebaut. Das entspricht also ziemlich genau dem Niveau des Vorjahres. Wollen wir im Jahr 2030 eine installierte Leistung von 200 GWp erreichen, so müssen wir in den verbleibenden 8 Jahren im Mittel gut 17 GWp an Neuanlagen erreichten, den Ersatz von Altanlangen nicht mitgerechnet. Wir müssen unsere Anstrengungen also gegenüber 2021 und 2022 mehr als verdreifachen.

Erfreulicherweise hat die Bundesregierung sowohl in dem sogenannten Osterpaket, in dem die Einspeisevergütung sowohl für Volleinspeiseanlagen als auch für Teileinspeiseanlagen bis 1 MWp neu geregelt wurden,

als auch mit den kürzlich beschlossen steuerlichen Erleichterungen ab dem 1.1.2023, hier nenne ich examplarisch die Einführung eines Nullsteuersatzes in der Umsatzsteuer für die Lieferung und Installation von PV Anlagen für Wohnungen und öffentliche Gebäude sowie zugehöriger Komponenten und Speicher, die Rahmenbedingungen ganz wesentlich verbessert.

Deshalb greift unserer Meinung nach der Antrag der Union zu kurz und wir sind der Meinung, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt ist, alle vorhandenen Potentiale auszuschöpfen. Deshalb lautet unser Antrag: Der KA wird gebeten zu prüfen, auf welchen kreiseigenen Flächen PV Anlagen errichtet werden können. In aller erster Linie denken wir hierbei an Dachflächen der kreiseigenen Liegenschaften, des weiteren kann durchaus auch geprüft werden, ob es auch Fassadenflächen gibt, die für die Bestückung mit PV Modulen geeignet sind. Dachflächen sind nach unser Ansicht die bevorzugten Flächen für eine PV Nutzung.

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass es aufgrund des technischen Fortschritts inzwischen durchaus auch wirtschaftlich sein kann, nicht nur Süd, Süd-Ost oder Süd-West Dächer zu nutzen. Inzwischen gibt es in immer mehr Fällen sogar für Nordächer eine wirtschaftliche Nutzung. Zudem sind die Anlagen erheblich leichter geworden, so dass möglicherweise statische Beschränkungen der Vergangenheit heute nicht mehr gelten.

Darüber hinaus soll natürlich auch geprüft werden, ob Verkehrs- und Wirtschaftsflächen für eine Nutzung mit PV-Anlagen geeignet sind. Wenn also Park-Flächen mit Solar-Carports aufgewertet werden können, dann unterstützen wir das ausdrücklich. Insofern sehen wir, dass die Intention des Antrages der CDU-Fraktion in unserem Antrag mit aufgeht.

Auch einen weiteren Aspekt des ursprünglichen Antrages möchten wir ausdrücklich mit aufnehmen und unterstützen: Die öffentlichen Mittel sind begrenzt und der Kreis ist gehalten, seine Mittel möglichst sparsam einzusetzen und nur dort zu verwenden, wo private Investitionen nicht in Frage kommen. Ohne der Prüfung des KA vorgreifen zu wollen, gehen wir davon aus, dass es geeignete Flächen in großer Zahl geben wird und sich daraus sicherlich ein siebenstelliger Investitionsbedarf ergeben wird.

Insofern bitten wir den KA neben der Ausweisung der potentiellen Flächen auch zu prüfen, welche Modelle es gibt, den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises eine Beteiligung an den PV-Anlagen zu ermöglichen. Es gibt es bereits funktionierende Modelle etwa von Energiegenossenschaften oder Beteiligungsgesellschaften. Dies schließt nicht aus, dass es im Einzelfall auch für den Kreis vorteilhaft sein kann, selbst Betreiber einer PV Anlage zu sein.

Wichtig aus unser Sicht ist vor allem, dass wir jetzt schnell vorankommen und möglichst schnell alle Potentiale heben, die sich auf Kreisliegenschaften realisieren lassen.

Wir bitten um Ihre Zustimmung
Vielen Dank

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