Interfraktioneller Antrag zur Senkung der Jagdsteuer

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Rede zum interfraktionellen Antrag „Jagdsteuer“ in der 24. Kreistagssitzung am 20.05.2019 gehalten von Martina Klement, Fraktionsvorsitzende B’90/Grüne, Mitglied des Kreistages.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren!

Wir haben uns verständigt, auf einen guten Mittelweg:

Die Jäger*innen wünschten die Aufhebung der Jagdsteuer. Wir reduzieren den Steuersatz von ursprünglich 20 % auf 15 % ab dem 01.01.2020 und auf 10 % ab dem 01.01.2021.

Gründe:

  • Die Nachbarkreise haben keine oder eine deutlich geringere Jagdsteuer, eine Senkung ist deshalb vertretbar.
  • Seit 2017 ist die Verpachtung der Jagd umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit dem Regelsteuersatz von 19 %. Im Rahmen einer Übergangsregelung kann das bisherige Recht bis Ende 2020 angewendet werden, danach greift gegebenenfalls die Kleinunternehmerregelung.
  • Wir brauchen die Jagd. Die natürlichen Feinde des Wildes fehlen, da muss der Jäger regulierend eingreifen.
  • Jäger begreifen sich vermehrt als Umwelt- und Naturschützer*innen. Ich wünsche mir eine zunehmende Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Natuschutzverbänden. Vergangenen Samstag fand in Weidelbach bereits ein Austausch zwischen Haubergsgenossenschaften,  Jäger*innen sowie Tier- und Naturfreunden statt. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Die Jagd war, ist und bleibt aber auch ein Hobby, ein beliebtes Hobby. Nachwuchssorgen kennt die Jägerschaft nicht. Die Jagd war aber auch immer schon ein teures Hobby. Für die Reviere müssen Pachten gezahlt werden, Bewirtschaftungskosten entstehen, Wildschäden müssen ersetzt werden.

Wir halten daher Senkung des Steuersatzes, die letztlich zu einer Halbierung der Jagdsteuer führt, für maßvoll und richtig.

Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen können.

Vielen Dank

 

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