Videoüberwachung an Schulen

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Rede anlässlich des CDU-Antrags in der 6. Kreistagssitzung am 31.10.2016 zum Thema flächendeckender Videoüberwachung an Schulen im Kreis, gehalten von Martina Klement, Fraktionsvorsitzende B’90/Grüne, Mitglied des Kreistages.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

Was soll dieser Antrag?

„Der Kreistag spricht sich für eine sukzessive Einführung der Videoüberwachung an heimischen Schulen aus“, so die Formulierung im Antrag der CDU. Diesem Antrag werden wir nicht zustimmen, weil eine generelle Videoüberwachung an Schulen unzulässig ist – und zwar nicht nur unzulässig während der Schulbetriebszeiten.

Spätestens seit der Bauausschuss-Sitzung am 20.06.2016 wissen wir das genau. Und Herr Irmer, Sie haben an dieser Sitzung aufmerksam und wach teilgenommen. Entsprechend wissen auch Sie das ganz genau.

Herr Sobota (Hessischer Datenschutzbeauftragter) und Herr Schleifer (Datenschutzbeauftragter des LDK), eine Videoüberwachung ist möglich, aber nicht generell. Denn ein Generalverdacht ist gesellschaftspolitisch bedenklich. Wir sind kein Überwachungsstaat und wir wollen auch keiner werden.

Videoüberwachung bedarf einer gut begründeten Einzelfallentscheidung, einer Entscheidung, die alle 2 Jahre neu zu überprüfen ist. Eine flächendeckende Ausrüstung aller Schulen ist damit ganz sicher nicht gemeint.

Vor diesem Hintergrund kann dem vorliegenden Antrag keine Zustimmung gegeben werden.

Leider nehmen die Einbrüche an Schulen zu, das betrifft auch die Schulen in unserem Kreis. Und es besteht Konsens, dass man dagegen vorgehen muss. Videoüberwachung ist jedoch kein Allheilmittel. Natürlich kann sie bei der Aufklärung von Einbrüchen hilfreich sein. Aber: Bei Verkleidung oder Maskierung hilft sie nicht. Und selbst wenn Täter*innen ermittelt und gefasst werden sollten, im Regelfall ist bei ihnen nichts zu holen.

Eine Videoüberwachung bietet auch keinen Schutz vor Brandstiftung oder Flutung. So geschehen in der Turnhalle der Comeniusschule in Herborn 2011, die während der Schulbetriebszeit geflutet wurde. Es entstand ein Schaden von 500.000€.

Es bleibt im Falle der Videoüberwachung letztlich nur bei einer abschreckenden Wirkung. Diese abschreckende Wirkung haben wir aber auch bei einer Alarmanlage.

Hier muss individuell mit den Beteiligten vor Ort, sprich dem Hausmeister und der Schulleitung gesprochen werden und die im Einzelfall passende Lösung gefunden werden.

Bilanzierend lässt sich sagen, eine flächendeckende Videoüberwachung ist sowohl unzulässig, wie auch nicht zwingend notwendig.

Wir können und wollen dem vorliegenden Antrag folglich nicht zustimmen.

Vielen Dank.

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