Rede zum Alternativantrag „Erfüllung Energievorhaben“

 

Rede zum Alternativantrag „Erfüllung Energievorhaben“ (Antrag der CDU), in der 16. Kreistagssitzung am 15.05.2023, gehalten von Reiner Dworschak, Bündnis 90/ Die Grünen, Fraktionsvorsitzender und Mitglied des Kreistages. Hier gehts zum Youtube-Video.

 

Der vorliegende Antrag der CDU bezieht sich auf eine „Berichterstattung in den Medien“ demnach das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, Beisteuerungsanteile bei neuen Heizungen auch auf Bestandsanlage auszuweiten.

 

Was ist passiert?
Das Bundeswirtschaftsministerium erarbeitet momentan ein Gesetz, demnach ab 2024 in Neubauten keine Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden sollen. Dieses Gesetz wird – wie es vermutlich in der Vorgängerregierung auch üblich war – im Haus diskutiert und erarbeitet. Der Vorgang wurde an die Presse durchgestochen – mit welcher Absicht auch immer. Die Bildzeitung macht daraus eine Schlagzeile und uns liegt dann dieser Antrag vor.

 

Was ist nicht passiert?
Das Bundesverfassungsgericht fasste ein Urteil am 29.04.2021, demnach festgestellt wurde, dass die alte Bundesregierung zu wenig für den Klimaschutz tat und dringend zum Handeln aufgefordert wurde.

 

Der 6. Weltklimarat letzte Woche stellte ebenfalls fest: wir machen zu wenig für den Klimaschutz und

 

müssen vor allem schneller handeln.

 

Das hessische Klimaschutzgesetz – das im Januar 2023 im Landtag beschlossen wurde -fordert ebenfalls
zum Handeln auf. Die Landesregierung der auch die CDU angehört, hat ein ein Gesetz vorgestellt, um die

 

landeseigenen Liegenschaften verbindlich klimaneutral zu machen.

 

Das Konzept, dass wir beantragen, soll bewirken, dass die kreiseigenen Liegenschaften bis 2045 klimaneutral sind.

 

Die evangelischen Kirchen haben dies bereits verankert und wollen bis 2035 klimaneutral sein. DieWirtschaft sowieso.
80 Prozent der westdeutschen Landkreise haben ebreits ein solches Konzept.

 

Die Liegenschaften sollen nach Priorität saniert werden.

 

Die Vorhaben sollen ab 2024 in einer 5 Jahres-Planung dargestellt werden.

 

Ein jährlicher Bericht soll dem Umweltausschuss über den Fortschritt der Maßnahmen vorgestellt
werden.

 

Der Bericht soll beinhalten,
· wo wir stehen,
· wie schaffen wir es das Klimaziel zu erreichen und
· muss das Konzept an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden.

 

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