Nahverkehrsplan für den Lahn-Dill-Kreis

Foto: Mario Venzlaff / pixabay

Rede zum Nahverkehrsplans des Lahn-Dill-Kreises, in der 36. Kreistagssitzung am 22.02.2021, gehalten von Heinz SchreiberEhrenamtlicher Kreisbeigeordneter mit Geschäftsbereich, Bündnis 90/ Die Grünen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Müller,

ich freue mich, Ihnen in der letzten Sitzung des Kreistages in der zu Ende gehenden Wahlperiode den komplett neu aufgestellten Nahverkehrsplan zur Diskussion und Beschlussfassung stellen zu können. Ich bin sehr stolz auf dieses Werk, hat es doch aus meiner Sicht eine hohe Qualität und bringt den ÖPNV in den nächsten Jahren nach vorne.

Der vorliegende Nahverkehrsplan (NVP) für den Lahn-Dill-Kreis erhält mit seiner Verabschiedung durch den Kreistag Gültigkeit für die Jahre 2021 bis zunächst 2026. Die Aufstellung und Fortschreibung von Nahverkehrsplänen beruht auf § 8 Abs. 3 PBefG und § 14 HÖPNVG. Die Aufgabenträger – in Hessen die Landkreise, kreisfreie Städte und die Städte über 50.000 Einwohner – haben die Verantwortung zur Ausgestaltung und Finanzierung des lokalen ÖPNV gesetzlich übertragen bekommen.

Zu den Verpflichtungen der Aufgabenträgerschaft im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zählt auch die Rahmenplanung für die kontinuierliche Weiterentwicklung des ÖPNV. Sie findet im Nahverkehrsplan ihren Ausdruck.

Mit dem neuen, nun vorgelegten Nahverkehrsplan verfolgt der Lahn-Dill-Kreis die Intention, Perspektiven für eine mit allen Akteuren abgestimmte Weiterentwicklung des ÖPNV innerhalb des gesetzlich verankerten Rahmens zu bieten. Er schafft damit im Angebotskonzept selbst deutlich erkennbare Verbesserungen im Lahn-Dill-Kreis, die sich Schritt für Schritt zeigen werden. Die ÖPNV-Anbindung im ländlichen Raum wird damit für die Zukunft sichergestellt und deutlich verbessert werden, insbesondere im Abend und- Wochenendverkehr, aber auch in den Taktungen in und zwischen den Kommunen. Dies ist mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen verbunden.

Eine Evaluation des verbesserten Angebotes gegenüber dem bisherigen Standard soll regelmäßig vorgenommen werden. Bei zukünftigen Ausschreibungen soll in den Verträgen mit den Linienbündelbetreibern die mögliche Anpassung des Ausgleichsbetrags (Mehr – oder Minderaufwand) im Bedarfsfalle genutzt werden. Damit kann flexibler auf sich verändernde Rahmenbedingungen reagiert werden.

Der Nahverkehrsplan für den Lahn-Dill-Kreis wurde in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren bearbeitet. Das Anforderungsprofil mit den – neu – vorgesehenen Mindeststandards zur Verbindungsqualität und Bedienungsstandards wurde mit der Lenkungsgruppe, in der alle Fraktionen des Kreistages vertreten sind, abgestimmt und anschließend im Rahmen des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens den Trägern öffentlicher Belange und den Kommunen vorgestellt. Alle Anregungen, Hinweise und Kritik wurden gesichtet und bewertet und ggf. in den Plan eingearbeitet.

Im Kreisausschuss wurde im Oktober 2019 den von der Lenkungsgruppe unterstützen Eckpunkten des neuen Nahverkehrsplanes zugestimmt (Anforderungsprofil Neuaufstellung des Nahverkehrsplanes – LDK, VL-34/2019).

Bevor ich die Mindeststandards vorstelle, will ich Sie auf wesentliche Inhalte des NVP in Kürze aufmerksam machen.

  • Bestandsaufnahme, dazu zählt u.a.: Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Siedlungsstruktur inkl. Bekannten Neubaugebieten, Pendler, Einzelhandel, Bildungseinrichtungen, Öffentliche Einrichtungen, Freizeiteinrichtungen, Motosierungsgrad, Straßenverkehrsinfrastruktur, ÖPNV
  • Anforderungsprofile: Ziele, Rechtsgrundlage, Barrierefreiheit, Schulverkehr, Mindeststandards, Qualität in verschiedenen Ausprägungen
  • Mängelanalyse
  • Angebotskonzept: Verkehrsangebot, Haltestellen umfangreich dargestellt
  • Maßnahmenwirkung: Nachfrage, Kostenprognose
  • Linienbündelung
  • Rückblick auf Umsetzung der Maßnahmen aus NVP 2009

In der Summe ist dies ein anspruchsvoller, ambitionierter und breit angelegter Nahverkehrsplan, der folgende zentrale Fortschritte bringen wird:

Anforderungsprofil Neuaufstellung Nahverkehrsplan-LDK: Mindeststandards zu Verbindungsqualität und Bedienungsstandards zum nächsten Mittelzentrum

  • Montag-Freitag:
    60 Minuten Takt
    06:00 – 22:00 Uhr (21:00 – 22:00 Uhr als RufBus)
  • Samstag:
    60 bis 120 Minuten Takt
    5 bis 10 Fahrtenpaare pro Tag
  • Sonntag:
    120 bis 180 Minuten Takt
    3 bis 5 Fahrtenpaare pro Tag (zum Teil als RufBus) auf relevanten Linien
  • Spätverkehr Freitag/ Samstag:
    Anbindung an die Spätzüge aus Frankfurt/ Gießen gegen 24:00 Uhr ab Oberzentrum Wetzlar in die umliegenden Orte (LDK) – ggf. auch für Herborn/ Dillenburg/ Haiger

Kostenschätzung der Ausweitung

  • Betriebsausweitung Montag bis Freitag: 739.000€ pro Jahr
  • Betriebsausweitung Samstag: 138.000€ pro Jahr
  • Betriebsausweitung Sonn- und Feiertag: 175.000€ pro Jahr
  • Zusätzliche Betriebsausweitung Spätverkehr Freitag: 39.000€ pro Jahr
  • Zusätzliche Betriebsausweitung Spätverkehr Samstag: 38.000€ pro Jahr

Sie sehen, dass wir uns einiges vorgenommen haben, das den Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum LDK helfen kann, den ÖPNV als Standard-Befördungsmittel zu nutzen.

Vorgesehen ist, das Gesamtpaket an Maßnahmen nicht auf einen Schlag umzusetzen, sondern vorrangig mit neu vertraglich zu regelnden Linienbündeln – nach Auslaufen derselben. Dies gilt insbesondere in diesen Pandemiezeiten, in denen viele die Fahrt in Bussen und Bahnen scheuen. Das wird sich jedoch wieder ändern. Daher sollen einzelne Maßnahmen aus dem Anforderungsprofil schon in bestehende Verträge integriert werden, soweit die Aussicht darauf besteht, dass das Angebot angenommen werden wird.

Dem Team des VLDW, insbesondere Kira Lampe, Dirk Plate und Simone Friedrich, und dem Planungsbüro iGDB danke ich sehr für gelungene Erstellung dieses neuen Nahverkehrsplanes.

Ich bitte um Zustimmung zum neuen NVP 2021.

Vielen Dank.

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