Revision des Jahresabschlusses 2014

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Rede anlässlich der Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2014 in der 27. Kreistagssitzung am 02.09.2019 gehalten von Martina Klement, Fraktionsvorsitzende B’90/Grüne, Mitglied des Kreistages.

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren!

Darauf können wir sicher nicht stolz sein:
Erst heute am 02.09.2019 liegt uns der Jahresabschluss 2014 zur Beschlussfassung vor.
Erst jetzt liegt uns der Bericht der Revision vor.

Die Feststellungen gehören noch zur letzten Wahlperiode. Dezernenten haben zwischenzeitlich gewechselt. Mögliche Schadensersatzansprüche sind glücklicherweise mittlerweile verjährt. Die festgestellten Fehler werden jetzt erst aufgezeigt. Können daher auch entsprechend spät erst abgestellt werden.

So hören wir nun bereits zum 3. Mal, dass bei der Vergabe Fehler gemacht wurden. An die bestehenden Vorschriften wurde sich nicht gehalten. Das erschüttert uns schon nicht mehr, weil wir es nun bereits zum 3. Mal hören. In Ordnung ist das natürlich nicht.

Ob durch die fehlerhafte Vergabe nun wirklich ein Schaden für den LDK entstanden ist, mag dahingestellt sein. Aber, wenn es Vorschriften gibt, müssen sie auch eingehalten werden.

Eine zeitnahe Revision ist wichtig für alle Beteiligten. Es ist wichtig, dass Fehler schnell aufgezeigt werden. Dann können sie auch schnell abgestellt werden und wiederholen sich nicht immer wieder. Klassenarbeiten werden auch nicht 4, 5 Jahre später zurückgegeben.

Ich habe mal die letzten Jahre verfolgt. Wir befinden uns auf dem Weg der Besserung!

  • Jahresabschluss 2011: am 08.02.2016 im KT
  • Jahresabschluss 2012: am 15.02.2018 im KT
  • Jahresabschluss 2013: am 13.12.2018 im KT
  • Jahresabschluss 2014: am 02.09.2019 im KT

Wir holen auf – ganz klar. Optimal wären vorgezogene Prüfungen, wie es in der freien Wirtschaft üblich ist. Vergabefehler könnten dann schon im laufenden Jahr festgestellt werden.

Herr Krökel meinte vergangene Woche im Hauptausschuss, dass man noch 1-2 Jahre für die Aufholung bräuchte. Ein fünftes Prüferteam ist nun mit am Ball. Außerdem meinte er: Bei gut aufgestellten Verwaltungen kann auch „oberflächlich“ geprüft werden. Das gilt für unseren Kreis, aber auch für unsere Kommunen. Unsere Revision nutzt diese Möglichkeit. Ich begrüße das sehr.

Bei einem funktionierenden internen Kontrollsystem muss nämlich nicht immer alles geprüft werden. Bestimmte Bereiche werden dann nur in Abständen intensiv geprüft. Allerdings müssen die Voraussetzungen gegeben sein. Das spart dann Prüfungskosten und das spornt die Verwaltung an, die Voraussetzungen für eine oberflächliche Prüfung auch zu liefern. Und das sorgt für ein strukturiertes Arbeiten von Anfang an.

Ich freue mich sehr, dass unsere Kreisverwaltung so ordentlich aufgestellt ist, dass viele Bereiche „oberflächlich“ geprüft werden können. Wir sind da auf einem sehr guten Weg.

Vielen Dank.

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