Briefwahl

Am 14. März 2021 ist Kommunalwahl, aber du willst wegen Corona nicht persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem, denn es gibt ja die Briefwahl! Du kannst deine Stimme vorab per Brief oder auch direkt im Rathaus deiner Gemeinde abgeben und musst nicht am Sonntag ins Wahllokal gehen.

 

Briefwahl beantragen – so geht’s

In den nächsten Tagen müsstest du deine Wahlbenachrichtigungen erhalten. Diese haben die Städte und Gemeinde Ende Januar an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen versandt. Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem du die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt per Post anfordern kannst. Eine Beantragung über das Internet ist ebenfalls möglich.

Die Unterlagen werden nach Eingang des Antrags, egal ob du sie auf dem Postweg oder digital beantragt hast, an deine Adresse als wahlberechtigten Person versendet. Du kannst auch eine abweichende Versandanschrift angeben.

Gut zu wissen!
Was viele nicht wissen: Man kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragen und dort direkt seine Stimme abgeben. Dann brauchst du deine Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweis- oder Passdokument, wie z. B. deinen Personalausweis.

Deine Stimme für GRÜN – Das ist schon jetzt möglich!

Du willst nicht länger warten und deine Stimme für GRÜN sofort abgeben? Kein Problem: Hier kannst du online deinen Wahlschein beantragen.

Doch wie gehts weiter, wenn du deinen Wahlschein hast? Das erklären wir dir hier: Kumulieren, Panaschieren und Listenkreuz?

 

Häufige Fragen zur Briefwahl

Hilfe, ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten!
Die Wahlbenachrichtigungen werden in den unterschieldichen Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten an alle Wahlberechtigten zugestellt. Falls du wahlberechtigt bist, aber nach dem 20. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, melde dich telefonisch bei deiner Gemeindevertretung.

Gut zu wissen!
Deine Daten, Dein Schutz: Die elektronische Übermittlung deiner Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSLVerbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bis wann kann ich meinen Wahlschein beantragen?
Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt deiner Gemeinde oder Stadt bis Donnerstag, 12. März 2021, 13.00 Uhr entgegengenommen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 14. März 2021 bis 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.
Wann hat das Briefwahlbüro geöffnet?
Das Briefwahlbüro ist in der Regel zu den allgemeinen Öffnungszeiten der einzelnen Städe und Gemeinden geöffnet. Persönlich vorsprechen darf man aber in der Regel nur nach telefonischer Terminvergabe.
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief abgegeben haben?
Bei der Rücksendung deiner Briefwahlunterlagen ist zu beachten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 14. März um 18 Uhr im Rathaus vorliegen müssen. Deinen Wahlbrief kannst du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben oder in einen der Hausbriefkästen des Rathauses deiner Gemeinde oder Stadt einwerfen. Falls du deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, wirfst du ihn am besten schon am Mittwoch, 10. März 2021 in den Briefkasten, damit er rechtzeitig ankommt – sicher ist sicher!

Du hast noch mehr Fragen? Die “amtlichen” Infos bekommst du beim Wahlamt deiner Stadt/Gemeinde. Ansprechpartner vom Lahn-Dill-Kreis ist das Büro des Kreiswahlleiters. Sie sind auch per E-Mail und unter der Telefonnummer 06441 407 2000 erreichbar.

 

Mehr Informationen

Wer darf wählen?

Was wird alles gewählt?

Du hast noch nie gewählt? Deine Erstwahl

Kumulieren, Panaschieren und Listenwahl?

Homepage des Hessischen Landeswahlleiter