Das neue hessisches Naturschutzgesetz

 

Vor einem interessierten Publikum stellte die hessische Umweltministerin Priska Hinz in Herborn das neue Hessische Naturschutzgesetz vor. Den Gesetzentwurf, der im nächsten Plenum des Landtags verabschiedet werden soll, bezeichnete Emely Green, die im Namen des Kreisverbands von Bündnis 90/Die Grünen die Zuhörer*innen begrüßte, als „weitreichendste Novelle des Naturschutzgesetzes seit den 1980er Jahren“.

Foto: Priska Hinz MdL, hessische Umweltministerin, mit Emely Green, Direktkandidatin (Wahlkreis 17) für die hessische Landtagswahl am 8. Oktober 2023.

Das Gesetz soll eine Trendumkehr beim Artenschutz herbeiführen: Bedrohte Arten sollen sich erholen, verschwundene Arten zurückkehren und zerstörte Lebensräume wiederhergestellt werden. Die Klimakrise und der Schutz der Artenvielfalt werden dabei immer zusammen gedacht.

Foto: Priska Hinz MdL stellt das neue hessische Naturgesetz vor einem interessierten Publikum vor.

 

Das neue hessische Naturschutzgesetz - Inhalte
  • Ein augenfälliges Beispiel ist der Umgang mit Mooren. Moore sollen nicht nur geschützt, sondern auch renaturiert, also die wieder vernässt werden.
  • Wasserrückhalt in der Landschaft und die Wiederherstellung von Feuchtwiesen werden gefördert, denn Moore und Feuchtwiesen sind einerseits wichtige und seltene Lebensräume für Tiere und Pflanzen, aber anderseits sind sie wegen ihrer Wirkung auf den Wasserkreislauf und als Kohlenstoffsenke auch für den Klimaschutz wichtig.
  • Einen weiteren Schwerpunkt im Gesetz bildet der Schutz von Insekten, denn Insekten sind systemrelevant und haben eine Schlüsselrolle im Ökosystem. Ihrem Schutz dient bspw. der Paragraph, der vorschreibt jede Form der vermeidbaren Beleuchtung durch künstliches Licht zu vermeiden. Mit dieser Regelung ist Hessen das erste Bundesland, das den Schutz der Nacht als Ziel seines Naturschutzes gesetzlich verankert. Dies dient etwa Nachtfaltern und Fledermäusen, die die Nacht zum Überleben brauchen.
  • Auch das Verbot von Schottergärten dient dem Erhalt der Lebensräume von Insekten.
  • Artenhilfskonzepte werden nun gesetzlich verankert und die Verantwortung für die Umsetzung wird klar zugewiesen. Dieses Instrument ist neu und einzigartig in Deutschland. Es ermöglicht die Festlegung einer Gebietskulisse zur Förderung einer speziellen Art, wie dem Feldhamster, dessen Lebensraum – Ackerflächen – sich nicht als Naturschutzgebiet eignet, der aber dennoch bedroht ist. Hier greifen die neuen Fördergebiete Artenschutz, die die erfolgreichen Feldflurprojekte in die Fläche bringen. Auch der besondere Schutz windsensibler Arten, wie Schwarzstorch, Rotmilan und verschiedene Fledermäuse wird im Gesetz festgeschrieben.

Foto: Weg in einem Wald.

  • Der Schutz von Horsten wird verbessert und Glasflächen ab einer bestimmten Größe müssen so gestaltet werden, dass sie für Vögel sichtbar sind, um Vogelschlag vorzubeugen.
  • Da über 80 Prozent der Landesfläche forstwirtschaftliche oder landwirtschaftliche Nutzflächen sind, ist der Artenschwund nicht ohne die Unterstützung von Bäuerinnen, Bauern, Försterinnen und Förstern aufzuhalten. Ihre Beratung durch die Naturschutzbehörden soll dazu beitragen, dass die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch ohne hoheitliche Maßnahmen verwirklicht werden können.
  • Schließlich wird auf 15 Prozent des Offenlandes ein Biotopverbund geschaffen, der Pflanzen- und Tierarten das Wandern ermöglicht. Dies ist extrem wichtig in der Klimakrise.
  • Auch mehr Wildnisgebiete (große, unzerschnittene Gebiete, die von natürlichen Prozessen beherrscht werden) sollen geschaffen werden.

Foto: Streuobstwiese mit blühenden Bäumen im Frühling.

  • Die in Hessen bereits flächendeckend etablierten Landschaftspflegeverbände werden im Gesetz verankert, ebenso wie der besondere Schutz der „Hessen-Lebensräume“ – also von Streuobstwiesen und artenreichem Grünland bekommen.

All diese umfangreichen Änderungen stellte Priska Hinz den Zuhörer*innen in der Aula der Hohen Schule vor und wurde anschließend mit vielen fachlichen Fragen von Naturschützer*innen, von Forstleuten, konfrontiert, die sie gerne und ausführlich beantwortete.

Foto: Priska Hinz MdL stellt das neue hessische Naturgesetz vor einem interessierten Publikum vor.

 

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