Das erste Klimagesetz für Hessen

Der hessische Landtag hat in seiner letzten Sitzung im Januar das erste hessische Klimagesetz verabschiedet. Klimaschutz und Klimaanpassung sind damit eine gesetzliche Aufgabe, die die gesamte Landesregierung und die Landesverwaltung verpflichtet. 

 

Was haben die Grünen als Teil der hessischen Regierung bisher erreicht für den Klimaschutz?
  • Klimaschutz hat einen neuen Stellenwert bekommen;
  • es gibt den Integrierten Klimaschutzplan (https://www.klimaschutzplan-hessen.de/iksp-auf-einen-blick);
  • Klimaschutzziele wurden im Kabinett festgelegt;
  • es wurde viel CO2 in der Landesverwaltung eingespart und
  • es wurden insgesamt 1,8 Milliarden Euro für Klimaschutz und Klimaanpassung im Doppelhaushalt des Landes beschlossen.

 

Besonders wichtige Punkte in dem ersten Klimaschutzgesetz sind:

  • Gesetzlich festgelegte und verschärfte Klimaschutzziele

    Bislang hat sich die Landesregierung durch Beschlüsse des Kabinetts auf Klimaschutzziele verpflichtet. Jetzt haben diese Ziele Gesetzeskraft und wurde nochmals verschärft:

    • 2025: -40%
    • 2030: -65%
    • 2040: -88%
    • 2045: Klimaneutralität
    • Nach 2050: negative Treibhausgasemissionen
  • CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030

    Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, in allen ihren Gebäuden, bis 2023 klimaneutral zu sein. Fast 65% Reduktion sind schon erreicht. Die verbleibenden 35% sind jedoch am Schwierigsten in der Umsetzung. Das Klimagesetz schäft auch hier nach. Es gibt einen verbindlichen Plan zur energetischen Sanierung der Landesgebäude vor. Für alle Investitionen des Landes wird künftig ein CO2-Schattenpreis zugrunde gelegt, so dass Klimafolgen transparent werden, Preise die ökologische Wahrheit sagen und sich Klimaschutzmaßnahmen auch ökonomisch rechnen.

  • Klimaplan mit konkreten Reduktionszielen und Maßnahmen für alle Ministerien

    Für das ganze Land werden für die Hauptemissionssektoren CO2-Minderungsziele festgelegt. Die Ministerien müssen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen darlegen, durch welche Maßnahmen sie die Ziele erreichen wollen. Auch ist es Aufgabe der gesamten Landesregierung, Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel vorzulegen, um die schon jetzt nicht mehr abzuwenden Folgen der Klimakrise abzumildern. Damit ist das Klimagesetz ein so genanntes Rahmengesetz. Es verpflichtet die gesamte Landesregierung auf die Klimaschutzziele und das Ergreifen von konkreten Maßnahmen. Wie genau das erfolgt, wird dann im Klimaplan der Landesregierung festgelegt.

  • Monitoring und Klimabeirat

    Die Erreichung der Reduktionsziele wird regelmäßig überprüft. Bei Abweichungen müssen die jeweils zuständigen Ministerien reagieren und darlegen, wie die Ziele künftig erreicht werden sollen. Ein unabhängiger wissenschaftlicher Klimabeirat berät die Landesregierung zu den notwendigen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung.

  • Klimacheck für Gesetze, Verordnungen und größere Förderprogramme des Landes

    Künftig muss bei allen Gesetzen, Verordnungen und größeren Förderprogrammen geprüft werden, ob sie Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele des Klimagesetzes haben. Damit wird Klimaschutz als fester Bestandteil und Kriterium des Handelns in allen Bereichen verankert.

  • Kommunen handeln in eigener Verantwortung mit Unterstützung des Landes

    Städte, Gemeinden und Landkreise sind entscheidend, wenn die Klimaziele erreicht werden sollen . Verbindliche Vorgaben kann die Landesregierung den Kommunen aber nur machen, wenn das Land auch die kompletten Kosten übernimmt (Konnexitätsprinzip). Das Land Hessen macht das schon jetzt, z. B. bei der Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohner*innen, die das Land finanziert. Zusätzlich unterstützt Hessen die Kommunen  mit Förderprogrammen beim Klimaschutz. Vollständig kann das Land die Kosten für kommunalen Klimaschutz allerdings nicht übernehmen. Das würde den Landeshaushalt überfordern. Jede staatliche Ebene muss ihrer Verantwortung für Klimaschutz gerecht werden.

 

Mehr Informationen

Pressemitteilung – Erstes Klimagesetz für Hessen verabschiedet 

Hessenschau – Erstes hessisches Klimagesetz beschlossen

 

Falls ihr noch Rückfragen zum Klimagesetzt habt, dann sprecht Matthias Wagner, Priska Hinz oder Martina Feldmayer dazu an.

 

 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.