Ab 28. August Briefwahl beantragen

 
Am 8. Oktober 2023 ist Landtagswahl, aber Du willst oder kannst nicht persönlich im Wahllokal wählen? Kein Problem, denn es gibt ja die Briefwahl! Du kannst Deine Stimme vorab per Brief oder auch direkt im Rathaus Deiner Stadt oder Gemeinde abgeben und musst nicht am Wahlsonntag ins Wahllokal gehen.

 

Briefwahl beantragen – so geht’s

In den nächsten Tagen müsstest du Deine Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese versenden die Städte und Gemeinden an alle stimmberechtigten deutschen Staatsbürger*innen. Spätestens bis zum 17. September müssen die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet worden sein. 

Auf der Rückseite Deiner Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem Du Deine Briefwahlunterlagen beim Wahlamt Deiner Stadt/Gemeinde per Post anfordern kannst. Eine Beantragung über das Internet ist ebenfalls möglich.

Die Unterlagen werden nach Eingang des Antrags, egal ob Du sie auf dem Postweg oder digital beantragt hast, an Deine Adresse als wahlberechtigten Person versendet. Du kannst auch eine abweichende Versandanschrift angeben.

Gut zu wissen!
Was viele nicht wissen: Man kann die Briefwahl auch persönlich im Rathaus beantragen und dort direkt seine Stimme abgeben. Dann brauchst Du Deine Wahlbenachrichtigung und ein gültiges Ausweis- oder Passdokument, wie z. B. Deinen Personalausweis.

Deine Stimme für GRÜN

Du willst nicht länger warten und Deine Stimme für GRÜN sofort abgeben? Kein Problem: Hier kannst Du online Deinen Wahlschein beantragen.

Doch wie gehts weiter, wenn Du Deinen Wahlschein hast? Das erklären wir dir bald.

Häufige Fragen zur Briefwahl

Hilfe, ich habe keine Wahlbenachrichtigung erhalten!
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Regel ein, zwei Monate vor der Wahl versandt. Falls Du wahlberechtigt bist, aber nach dem 17. September noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast, melde dich einfach telefonisch bei Deiner Gemeindevertretung/Stadtverwaltung.

Gut zu wissen!
Deine Daten, Dein Schutz: Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSLVerbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Bis wann kann ich meinen Wahlschein beantragen?
Wahlscheinanträge werden vom Wahlamt Deiner Gemeinde oder Stadt in der Regel bis Donnerstag, 5. Oktober, 00.00 Uhr entgegengenommen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Wahlsonntag, 8. Oktober 2023 bis 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.
Wann hat das Briefwahlbüro geöffnet?
Das Briefwahlbüro ist in der Regel zu den allgemeinen Öffnungszeiten der einzelnen Städe und Gemeinden geöffnet. Persönlich vorsprechen sollte man aber in der Regel nach telefonischer Terminvergabe.
Bis wann muss ich meinen Wahlbrief abgegeben haben?
Bei der Rücksendung Deiner Briefwahlunterlagen solltest Du darauf achten, dass diese spätestens zum Wahlschluss am Sonntag, 8. Oktober, um 18.00 Uhr im Rathaus vorliegen. Deinen Wahlbrief kannst Du entweder persönlich im Briefwahlbüro abgeben oder in einen der Hausbriefkästen des Rathauses Deiner Gemeinde oder Stadt einwerfen. Falls Du Deinen Wahlbrief in Deutschland mit der Post zurückschickst, wirfst Du ihn am besten schon am Mittwoch, 4. Oktober 2023, in den Briefkasten, damit er rechtzeitig ankommt – sicher ist sicher!

Du hast noch mehr Fragen? Die “amtlichen” Infos bekommst Du beim Wahlamt Deiner Stadt/Gemeinde. Ansprechpartner vom Land Hessen ist das Büro des Landeswahlleiters. Sie sind auch per E-Mail, unter der Telefonnummer +49 (611) 353 – 1681 und Fax (+49 (611) 32712 – 1681) erreichbar. Es gibt auch ein Kontaktformular.

 

Mehr Informationen

Briefwahl jetzt

Landeswahlleiter für Hessen

 

 

 
 
 
 

 

 

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