Europawahl

Alle fünf Jahre ist es soweit: EU-Bürger*innen in der gesamten Europäischen Union wählen zwischen dem 6. Juni und 9. uni 2024 das EU-Parlament. In Deutschland findet die Europawahl am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.

Hier informieren wir Dich über die bevorstehende Europawahl. 

 

Wer darf wählen?
Was wird gewählt?
  • Alle EU-Bürgerinnen und EU-Bürger wählen am 09. Juni 2024 das Euopäische Parlament.
  • Es ist das einzige der sieben EU-Organe,  dass direkt gewählt wird.
  • Das Parlament hat insgesamt 705 Sitze und hat Standorte in Straßburg (Frankreich), Brüssel (Belgien) und Luxemburg.
  • Welche Land wie viele Abgeordnete schicken darf, darüber entscheidet die Einwohnerzahl. Deutschland stellt maximal 96 Abgeordneten.
  • Die kleinsten Staate haben ein Recht auf mindestens sechs Abgeordnete.
Wie funktioniert die Wahl in den EU-Staaten?
  • Die Europawahl 2024 ist vereinheitlicht. Das heißt, dass die Wählenden überall nach den gleichen Prinzip ihre Stimme abgeben können.
  • In allen EU-Ländern gilt das „Verhältniswahlrecht“. Die Wählenden geben ihre Stimme für die Liste einer Partei oder politischen Vereinigung ab.
  • Man kann mit seiner Stimme nur eine Liste wählen.
  • Es gibt keine länderübergreifenden Listen.
Wer sind die GRÜNEN Spitzenkandidaten für die Europawahl 2024?
  • Als europäische Spitzenkandidaten wurden gewählt: Terry Reintke und Bas Eickhout
  • Als nationale Spitzenkandidaten wurden gewählt: Theresa Reintke
  • Hier findest Du Liste, auf der alle Grünen Kandidierenden stehen für die Europawahl 2024.
Wie funktioniert der Stimmzettel?
  • Die Europawahl ist eine Listenwahl.
  • Jede*r Wähelnde hat genau eine Stimme mit der der sie/er die Liste einer Partei oder politischen Vereinigung geben darf.
  • Jede*r darf nur ein Kreuz setzen.
Kann man auch per Brief wählen?
  • Jede*r Wahlberechtigte erhält mit den Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen.
  • Man kann sie beantragen per Post oder persönlich im Rathaus erscheinen.
  • In den Briefwahlunterlagen befindet sich neben dem Stimmzettel der Wahlschein.
  • Wählende müssen eine eidesstattliche Erklärug ausfüllen. Die Zettel (Stimmzettel und Wahlschein) müssen gemäß der Anleitung in die entsprechenden Umschläge gesteckt werden. Der Rückversand an die Gemeinde ist portofrei. Die Anschrift ist bereits auf dem Umschlag aufgedruckt.
  • Man kann bis spätestens am Freitag, 07. Juni, um 18.00 Uhr die Briefwahl beantragen.
  • Wenn du erkranken solltest, kannst Du mit Deinem Attest auch noch am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr die Briefwahl beantragen.
  • Alle Wahlbriefe müssen rechtzeitig am 9. Juni 2024, bis 18.00 Uhr eintreffen. Ansonsten zählt die Stimme danach nicht mehr.
Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?
  • In der Regel sollte diese spätetens am Montag, den 20. Mai 2024, bei Dir eintreffen.
  • In dem Schreiben wird Dir erklärt, in welcher Stadt oder Gemeinde Du wählen darfst und in welchem Wahllokal.
  • Außerdem findest Du dort alle Informationen zur Beantragung der Briefwahl.

 

Unser Ansprechparnter

Unser Europawahlkampfmanager ist Finn Klein.

 

Du hast noch mehr Fragen?

Kein Problem. Du erreichst uns über E-Mail, Facebook und Instagram.

 

Mehr Informationen

Was wird gewählt?

Wer ist wahlberechtigt?

Du hast noch nie gewählt? Deine erste Europawahl mit 16!

Lieber auf Nummer sicher? Briefwahl

Wählen – Aber wie?

Hier geht’s zum Wahlprogramm

Die Website der Europagrünen

Das Wahlprogramm der GRÜNEN „Was uns schützt.“